AGB

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Firma Dobler Werbetextilien Gesellschaft mbH FN 75439 s,

Plattenweg 2, 6833 Klaus

 

1.  Geltungsbereich

 

Diese AGB gelten für alle Vertrags- und Geschäftsverbindungen zwischen der Dobler Werbetextilien Gesellschaft mbH, in der Folge kurz Firma Dobler genannt, und den jeweiligen Vertrags- bzw. Geschäftspartnern, im Folgenden kurz „Kunde(n)“ genannt. Diese AGB gelten ausschließlich. Sofern die AGB eines Kunden diesen AGB entgegenstehen bzw. widersprechen, werden diese Punkte bereits jetzt widersprochen. Diese AGB haben nur dann Geltung, wenn die betreffenden Punkte selbst schriftlich zugestimmt wurden. Sofern die AGB des Kunden mit den AGB der Firma Dobler im Widerspruch stehen, gelten allein die AGB der Firma Dobler. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass seine AGB nachrangig behandelt werden.

2.  Vertragsschluss

 

Sämtliche Angebote der Firma Dobler sind für 14 Tage gültig, sofern keine davon abweichende Gültigkeit oder Unverbindlichkeit durch die Firma Dobler im Angebot festgesetzt wird. Erhöhen sich die Preise im Zeitraum zwischen Angebotslegung und Lieferung, so ist die Firma Dobler berechtigt, einen günstigen Preis zu verlangen, welcher am Tag der Lieferung gegeben ist.

Die Erstellung von Angeboten erfolgt durch die Firma Dobler. Der angemessene Aufwand für auf Wunsch des Kunden angefertigte Entwürfe, Skizzen oder Muster ist der Firma Dobler über ihr Verlangen auch dann zu ersetzen, wenn der in Aussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird. Ein Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn der Kunde der Firma Dobler während der von der Firma Dobler festgelegten Gültigkeit des Angebots die schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt oder die Firma Dobler über Ersuchen des Kunden mit der Tätigkeit beginnt. Der Vertreter der Firma Dobler ist zwar berechtigt, Kaufanträge in Empfang zu nehmen, jedoch Verträge abzuschließen oder Zahlungen entgegenzunehmen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst dann zustande,

 

3.  Lieferung, Rücktritt

 

In Fällen höherer Gewalt oder dem Unbrauchbarwerden eines wichtigen Arbeitsstücks bei der Firma Dobler oder einem seiner Lieferanten, sowie immer dann, wenn eine allfällige Verzögerung nicht auf die Firma Dobler selbst zurückführen ist, ist die Firma Dobler berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne im Verzug zu geraten und ohne schadenersatzpflichtig zu werden.

 

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % bei Artikeln mit Aufstickung oder Aufdruck sowie geringfügige Abweichungen in der Qualität, Ausführung und Farbe sind in jedem Fall gestattet. Sollte die Ware ohne entsprechende Vereinbarung zurückgesendet werden, behält sich die Firma Dobler die Annahmeverweigerung vor. In Kulanzfällen werden hierfür lediglich 20 % vom Warenwert als Bearbeitungsgebühr verrechnet. Sofern die Firma Dobler vom Vertrag zurücktritt, hat sie dennoch Anspruch auf Bezahlung der bereits teilweise erbrachten Lieferungen oder Leistungen sowie der im Hinblick auf den Vertrag geleisteten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur erfüllt wurde.

 

4.  Preise, Anzahlungen, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Mahn- und Inkassokosten

 

Die jeweiligen Preise ergeben sich entweder aufgrund der internen Abrechnungspraxis der Firma Dobler oder aufgrund von verbindlichen Angeboten. Zu den jeweiligen Preisen wird die Umsatzsteuer   im gesetzlichen Umfang dazu berechnet. Die Verpackungskosten für den Versand sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.

Über den im Angebot enthaltenen Leistungsumfang hinausgehende Lieferungen oder Leistungen können von der Firma Dobler ausdrücklich in Rechnung gestellt werden.

Sofern die Firma Dobler einen Auftrag übernimmt, so ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, die diesbezüglichen Designkosten binnen 14 Tagen ab Zugang der Unterlagen und der diesbezüglichen Rechnung zu bezahlen. Wird vereinbart, dass diese Kosten dem Kunden wieder gutgeschrieben werden, sofern er von der Firma Dobler auch den Auftrag zur Erstellung des Produkts erteilt hat, so ändert sich dies nichts an der genannten Fälligkeit der Kosten. Die gut zu verfassenden Kosten sind erst bei der Erstellung der Rechnung durch die Firma Dobler zu berücksichtigen.

Die Firma Dobler hat Anspruch auf Anzahlungen betreffend die Materialkosten. Der Kunde hat der Firma Dobler binnen 14 Tagen ab Zugang der entsprechenden Anzahlungsrechnung die im Angebot ausgewiesenen Materialkosten für das Material zu bezahlen.

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Ablieferung des Produktes. Der Kunde verpflichtet sich, alle Zahlungen immer sofort bei Zugang zur Rechnung, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen zur Einzahlung zu bringen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewährt die Firma Dobler 2 % Skonto. Spätestens nach Ablauf von 30 Tagen tritt Zahlungsverzug ein. Für diesen Fall gelten 12 % Verzugszinsen pro Jahr als vereinbart.

Ist der Kunde mit einer Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann die Firma die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung oder sonstiger Leistungen aufschieben, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, den noch offenen ihr zustehenden Betrag fällig stellen (Terminsverlust) sowie bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Zahlungen an Vertreter der Firma Dobler wirken nicht schuldbefreiend. Die Firma Dobler ist nicht verpflichtet, offene Rechnungsposten ausdrücklich einzumahnen

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5.  Gefahrenübergang, Gewährleistung, Schadenersatz, Verjährung

 

Der Kunde übernimmt mit der Übergabe die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung der Ware. Spätestens mit der Bezahlung der Rechnung gilt das Werk als übernommen. Sofern die Übergabe der Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt erfolgt, beginnt die Übergabe und damit der Gefahrenübergang zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an diese.

Die Firma Dobler leistet für Mängel der Ware, sofern sie zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, zunächst Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Wird eine Leistung auf Grund von Zeichnungen, Entwürfen, Skizzen, Stickkarten, Modellen, Sieben, Schablonen und spezifischen Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung der Firma Dobler nur auf die bedingungsgemäße Ausführung. Die Firma Dobler trägt keinerlei Haftung für Druckfehler. Insbesondere nicht auf Grund der Unleserlichkeit der beigebrachten Vorlagen, nachträglicher Änderungen oder fernmündlich erteilter Anweisungen. Die Lieferung erfolgt sofort, wenn ohne Zustimmung der Firma Dobler Änderungen am von ihr erstellten Produkt vorgenommen werden. Durch gewährleistungspflichtige Leistungen und Lieferungen wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Der Kunde verpflichtet sich, alle fälligen Mängel unverzüglich nach Kenntnis der Firma Dobler schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Es wird vereinbart, dass der Kunde die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, die im Zusammenhang mit der Gewährleistung stehen, trifft. Dies betrifft insbesondere den Mangel selbst, sowie die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängel sind spätestens eine Woche nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt. Treten die Mängel nur bei einem Teil der Lieferung auf, besteht keine Berechtigung zur Beanstandung der Gesamtlieferung. Die Firma Dobler haftet keinesfalls für Mangelfolgeschäden, Sofern ihr nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Die Firma Dobler ist bei Werkverträgen einvernehmlich von der Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB und Bestimmungen ähnlicher in anderen Rechtsvorschriften befreit. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr für bewegliche Sachen. jedenfalls aber nach Ablauf von 3 Jahren nach der Übergabe. Auch ist die Haftung der Firma Dobler auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies betrifft nicht nur die Arbeiten der Firma Dobler, sondern insbesondere auch ein mögliches Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Den Kunden trifft auch die Beweislast für ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten der Firma Dobler, sodass die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB zugunsten des Kunden nicht Platz greift. Reklamationen bzw. Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des zu bezahlenden Entgelts. Dies ist jedenfalls bei Fälligkeit gemäß Rechnungslegung der Firma Dobler in voller Höhe an die Firma Dobler zu bezahlen.

6.  Eigentumsvorbehalt

 

Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei der Firma Dobler. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich und schonend zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich weiters, Zugriff von dritter Seite auf die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts, insbesondere auch von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, der Firma Dobler umgehend mitzuteilen. Dies betrifft ebenso etwaige Beschädigungen an der Ware. Der Kunde verpflichtet sich auch, alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Investitionsmaßnahmen gegen den Zugriff Dritter auf die Ware entstehen. Weiters ist die Firma Dobler berechtigt Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden umgehend vom Vertrag zurücktreten und die Ware herauszuverlangen. Im Übrigen verpflichtet sich der Kunde auch, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts weder weiterzuveräußern noch sonst Rechte an der Ware an Dritte einzuräumen. Ebenso ist jede Veränderung der Ware vertragswidrig, solange die Ware noch nicht bezahlt bzw. der Eigentumsvorbehalt aufrecht ist.

 

7.  Namen- und Markenaufdruck, Urheberrechte, Vertraulichkeit

 

Die Firma Dobler ist zum Aufdruck eines Firmen- oder Markennamens auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne ausdrückliche Bewilligung des Kunden berechtigt.

Die Firma Dobler behält sich sämtliche Rechte an den von ihr verwendeten Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Stickkarten, Maßbildern, Beschreibungen usw. vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von der Firma Dobler stammen, vom Kunden nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht verfälscht oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese sind der Firma Dobler über ihr Verlangen sofort zurückzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma Dobler gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.

Werden die Vorlagen von der Firma Dobler selbst angefertigt, stellen diese alleiniges Eigentum der Firma Dobler da, selbst wenn dem Kunden die Herstellung der Vorlage in Rechnung gestellt wird. Die Kunden bestätigen sich, alle Informationen und Daten, die sie von der Firma Dobler erhalten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten verschlossen zu halten. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

8.  Abtretungs- und Aufrechnungsverbot

 

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit allfälligen Forderungen gegenüber der Firma Dobler aufzurechnen. Ebenso ist der Kunde nicht befugt, allfälligen Forderungen gegenüber der Firma Dobler an Dritte abzutreten. Eine solche Forderungsabtretung ist gegenüber der Firma Dobler rechtsunwirksam.

9.  Einstellungen, Adressänderungen, Datenschutz

 

Der Kunde gibt zu Beginn der Kontaktaufnahme seine Adresse und sonstige Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail etc) bekannt. Der Kunde verpflichtet sich, alle fälligen Änderungen seiner Adresse oder Kontaktdaten umgehend der Firma Dobler mitzuteilen, solange das Vertragsverhältnis bzw. auch die Gewährleistungs- und Schadensersatzfrist offen ist. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so gilt die Zustellung an die ursprünglich bekannte Adresse bzw. die diesbezüglichen Adressdaten als gültig, sodass auch ein Schriftverkehr an eine solche Adresse als zugestellt gilt.

Der Kunde bestätigt mittels Unterschrift die Kenntnisnahme und den Erhalt des Informationsblattes zur Datenschutzerklärung, in dem alle erforderlichen Informationen zur Verarbeitung der Daten und zu seinen Rechten aufgeführt sind. Eine Datenschutzerklärung finden Sie jederzeit unter www.dobler-textil. bei einsehbar.

 

10.    Salvatorische Klausel, mündliche Nebenabreden

 

Sofern Bestimmungen dieser AGB auch nur teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer gegebenenfalls unwirksamen Bestimmung gilt jene als vereinbart, die der Bestimmung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Firma Dobler am nächsten kommt. Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Fristsetzungen, Mängelrügen etc., insbesondere auch von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Wurde keine Schriftform eingehalten, so sind die betreffenden Nebenabreden für die Firma Dobler nicht verbindlich und daher rechtsunwirksam. Dies gilt insbesondere auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

 

11.    Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Vertragssprache

 

Als Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen der Firma Dobler und ihren Kunden wird ausschließlich die Zuständigkeit des für 6833 Klaus (Österreich) zuständigen Gerichtsstandes vereinbart, wobei es der Firma Dobler freisteht, auch einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen. Weiters wird die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechtes mit Ausschluss der Verweisungsnormen und der deutschen Vertragssprache vereinbart.

 

 

 

Klaus, am 01.01.2023


Bei Fragen können Sie uns gern per E-Mail kontaktieren: info@dobler-textil.at